MITTEILUNG ÜBER EINE ZUSAMMENLEGUNG AN DIE ANTEILSINHABER VON
Nordea 1 – Emerging Market Hard Currency Bond Fund
Sehr geehrte Anteilsinhaberin, sehr geehrter Anteilsinhaber,
hiermit möchten wir Sie davon in Kenntnis setzen, dass die Verwaltungsräte von Nordea 1, SICAV und Nordea 2, SICAV (die „Verwaltungsräte“) beschlossen haben, den Nordea 1 – Emerging Market Hard Currency Bond Fund (der „übertragende Fonds“) mit dem Nordea 2, SICAV – Emerging Market Hard Currency Enhanced Bond Fund[1] (der „übernehmende Fonds“) zusammenzulegen
(die „Zusammenlegung“).
Der übertragende Fonds und der übernehmende Fonds werden hierin im Folgenden zusammen als die „Fonds“ bezeichnet.
Die Zusammenlegung tritt am 11. September 2019 in Kraft (das „Datum des Inkrafttretens“).
Am Datum des Inkrafttretens werden alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Fonds auf den übernehmenden Fonds übertragen. Als Ergebnis der Zusammenlegung wird der übertragende Fonds aufhören zu existieren und wird damit am Datum des Inkrafttretens aufgelöst, ohne in Liquidation zu gehen.
Anteilsinhaber, die mit den in der vorliegenden Mitteilung angeführten Änderungen einverstanden sind, brauchen nichts zu unternehmen.
Anteilsinhaber, die mit der Zusammenlegung nicht einverstanden sind, haben das Recht, die Rücknahme ihrer Anteile oder deren Umtausch in Anteile der gleichen oder einer anderen Anteilsklasse eines anderen von Nordea Investment Funds S.A. verwalteten Fonds, der nicht von der Zusammenlegung betroffen ist, ohne Gebühren (mit Ausnahme der gegebenenfalls zur Deckung der Desinvestitionskosten einbehaltenen), zu verlangen, wie weiter unten näher beschrieben. Die Bedingungen für den Umtausch werden im Prospekt von Nordea 1, SICAV näher dargelegt.
Die Entscheidung muss bis zum 2. September 2019 vor 15.30 Uhr (MEZ) getroffen werden.
Diese Mitteilung beschreibt die Auswirkungen der Zusammenlegung und sollte sorgfältig gelesen werden. Die Zusammenlegung kann sich auf Ihre steuerliche Situation auswirken. Anteilsinhaber der Fonds sollten ihre professionellen Berater hinsichtlich der rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Auswirkungen der Zusammenlegung gemäß den Gesetzen der Länder ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes, ihres Domizils oder ihrer Gründung zu Rate ziehen.
Nicht in diesem Dokument definierte Begriffe haben die Bedeutung, die im Prospekt von Nordea 1, SICAV bzw. Nordea 2, SICAV festgelegt wurde.
- Gründe für die Zusammenlegung und Auswirkungen
- Gründe
Die Zusammenlegung erfolgt aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz des Betriebs und der Verwaltung der Fonds; mit der Zusammenlegung werden Fonds, die die Enhanced-Strategie verfolgen, wie etwa der übertragende Fonds, der Nordea 1, SICAV angehört, unter einem einzigen Umbrella-Fonds zusammengefasst (Nordea 2, SICAV) und führen daher auch durch die Aufnahme des Bestandteils „enhanced“ in den Fondsnamen die gleiche Marke. Auf diese Weise ist eine effizientere Verwaltung der Fondspalette möglich, der auch der übernehmende Fonds angehören wird, und dem Management wird zugute kommen, dass alle Strategien in derselben juristischen Person, Nordea 2, SICAV, zusammengefasst werden.
- Ähnlichkeiten
Sowohl Nordea 1, SICAV als auch Nordea 2, SICAV wurden in Luxemburg gemäß Teil I des Gesetzes von 2010 gegründet, so dass die Anteilsinhaber des übertragenden Fonds weiterhin Anteile an einer regulierten Investmentgesellschaft halten und von den allgemeinen Schutzmaßnahmen profitieren, denen Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Sinne der Richtlinie 2009/65/EG unterliegen. Infolgedessen sind die den Anteilsinhabern des übernehmenden Fonds gewährten Rechte denen der Anteilsinhaber des übertragenden Fonds sehr ähnlich.
Das Anlageziel, die Anlagepolitik und die Anlagestrategien des übertragenden Fonds und des übernehmenden Fonds sind sich sehr ähnlich und führen zu den gleichen Marktengagements. Dementsprechend ist im Rahmen der Zusammenlegung keine Neugewichtung des Portfolios des übertragenden Fonds vorgesehen.
Die Höhe der Anlageverwaltungsgebühr des übertragenden Fonds und des übernehmenden Fonds ist identisch.
Beide Fonds haben einen synthetischen Risiko-Ertrags-Indikator („SRRI“) von 4.
Die Basiswährung beider Fonds ist der USD.
Die Methodik zur Messung des Gesamtengagements des übernehmenden Fonds ist die gleiche wie die des übertragenden Fonds.
Für die Portfolioverwaltung beider Fonds ist Nordea Investment Management AB zuständig.
Beide Fonds sind für Anleger mit einem Anlagehorizont von mindestens 5 Jahren geeignet.
- Wesentliche Unterschiede
Infolge der Zusammenlegung werden die Anteilsinhaber des übertragenden Fonds von den niedrigeren Gesamtkosten des übernehmenden Fonds profitieren, und die Anlagestrategie wird der des übertragenden Fonds ähnlich sein.
Der übernehmende Fonds kann über den CIBM oder über Bond Connect direkt in chinesischen Schuldtiteln anlegen, daher werden die Risiken in Verbindung mit China in die Liste der Risikohinweise aufgenommen.
Das Anlageziel und die Anlagepolitik des übertragenden Fonds und des übernehmenden Fonds werden in Anhang I weiter ausgeführt.
- Potenzielle Vorteile
Ziel der Zusammenlegung ist es, den Anlegern den Vorteil eines größeren Fondsvolumens und somit einen Größenvorteil zu bieten. Es wird erwartet, dass dies in Zukunft insgesamt attraktivere Gebühren ermöglichen und langfristig neue Anleger anziehen dürfte.
- Auswirkungen der Zusammenlegung
Auswirkungen der Zusammenlegung auf die Anteilsinhaber des übertragenden Fonds
Um einen effizienten Ablauf der Zusammenlegung zu ermöglichen, wird am 2. September 2019 ab 15.30 Uhr (MEZ) eine Aussetzung des Handels vorgenommen, so dass keine weiteren Zeichnungen des oder Umtausche in den übertragenden Fonds mehr angenommen werden. Die Zusammenlegung ist verbindlich für alle Anteilsinhaber des übertragenden Fonds, die während des Übergangszeitraums, der am Tag der Veröffentlichung dieser Mitteilung beginnt und am 2. September 2019 um 15.29 Uhr (MEZ) endet, ihr Recht, die Rücknahme oder den Umtausch ihrer Anteile zu verlangen, nicht ausgeübt haben. Im Rahmen der Zusammenlegung fallen keinerlei Kosten an, mit Ausnahme der vom übertragenden Fonds zur Deckung der Desinvestitionskosten einbehaltenen Gebühren.
Die letzte Berechnung des Nettoinventarwerts des übertragenden Fonds erfolgt am 10. September 2019.
Am Datum des Inkrafttretens werden die Anteilsinhaber des übertragenden Fonds, die ihr Recht auf kostenlose Rücknahme oder kostenlosen Umtausch ihrer Anteile nicht ausgeübt haben, folglich zu Anteilsinhabern des übernehmenden Fonds und erhalten Anteile der entsprechenden Anteilsklasse des übernehmenden Fonds, wie nachfolgend näher beschrieben:
Nordea 1 – Emerging Market Hard Currency Bond Fund |
Nordea 2, SICAV – Emerging Market Hard Currency Enhanced Bond Fund |
||||
Anteils-klasse |
ISIN |
Laufende Kosten |
Anteils-klasse |
ISIN |
Laufende Kosten* |
BI-EUR |
LU1160615974 |
0,73% |
BI-EUR |
LU1160615974 |
0,57% |
BI-USD |
LU1160616436 |
0,73% |
BI-USD |
LU1160616436 |
0,57% |
BP-EUR |
LU1160617913 |
1,26% |
BP-EUR |
LU1160617913 |
1,01% |
BP-USD |
LU1160618309 |
1,26% |
BP-USD |
LU1160618309 |
1,01% |
E-EUR |
LU1160615206 |
2,01% |
E-EUR |
LU1160615206 |
1,76% |
E-USD |
LU1160615545 |
2,01% |
E-USD |
LU1160615545 |
1,76% |
HB-EUR |
LU1160618721 |
1,26% |
HB-EUR |
LU1160618721 |
1,01% |
HB-SEK |
LU1160619026 |
1,26% |
HB-SEK |
LU1160619026 |
1,01% |
HBC-EUR |
LU1160614811 |
0,91% |
HBC-EUR |
LU1160614811 |
0,71% |
HBI-DKK |
LU1160616782 |
0,73% |
HBI-DKK |
LU1160616782 |
0,57% |
HBI-EUR |
LU1160616865 |
0,73% |
HBI-EUR |
LU1160616865 |
0,57% |
HY-EUR |
LU1725883521 |
0,09% |
HY-EUR |
LU1725883521 |
0,06% |
HY-DKK |
LU0994700200 |
0,09% |
HY-DKK |
LU0994700200 |
0,06% |
* Die laufenden Kosten des übernehmenden Fonds basieren auf historischen laufenden Kosten ähnlicher Anteilsklassen.
Auswirkungen der Zusammenlegung auf die Anteilsinhaber des übernehmenden Fonds
Da der übernehmende Fonds mit der Aufnahme des übertragenden Fonds am Datum des Inkrafttretens aufgelegt wird und vor dem Datum des Inkrafttretens keine Anteilsinhaber aufweist, hat die Zusammenlegung keine Auswirkungen auf die Anteilsinhaber des übernehmenden Fonds.
Die ISIN der Anteilsklassen des übertragenden Fonds bleiben im übernehmenden Fonds unverändert, und der übernehmende Fonds wird die Kurshistorie des übertragenden Fonds weiterführen. In den wesentlichen Anlegerinformationen (die „KIIDs“) des übernehmenden Fonds wird die Wertentwicklung in der Vergangenheit des übertragenden Fonds dargestellt.
Auswirkungen der Zusammenlegung auf die Fonds
Die Verfahren, die für Angelegenheiten wie den Handel mit, die Zeichnung, die Rücknahme, den Umtausch und die Übertragung von Anteilen gelten sowie die Methode der Berechnung des Nettoinventarwerts sind beim übertragenden Fonds und beim übernehmenden Fonds gleich.
- Kriterien der Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten am Datum der Berechnung des Umtauschverhältnisses
Am Geschäftstag vor dem Datum des Inkrafttretens legt die Verwaltungsgesellschaft das Umtauschverhältnis fest.
Die Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Fonds erfolgt gemäß den in der Satzung und im aktuellen Prospekt von Nordea 1, SICAV angeführten Grundsätzen.
Die Anzahl der den Anteilsinhabern des übertragenden Fonds zugewiesenen Anteile des übernehmenden Fonds entspricht der Anzahl ihrer bisherigen Anteile des übertragenden Fonds, und der Nettoinventarwert der neuen Anteile wird gemäß den Bestimmungen des Prospekts berechnet und unterliegt einer Prüfung durch den Abschlussprüfer der Gesellschaften. Die betreffenden Anteile am übertragenden Fonds werden dann annulliert.
PricewaterhouseCoopers, société coopérative, mit Sitz in 2, rue Gerhard Mercator, L-2182 Luxemburg, wurde zum unabhängigen Abschlussprüfer ernannt, der für die Zwecke der Zusammenlegung mit der Erstellung eines Berichts beauftragt ist, in dem die in Artikel 71 Absatz 1 Buchstaben a) bis c) des Gesetzes von 2010 aufgezählten Punkte geprüft werden.
Die Berechnung des Umtauschverhältnisses erfolgt einen Geschäftstag vor dem Datum des Inkrafttretens auf Grundlage des am 10. September 2019 berechneten Nettoinventarwerts.
Es erfolgt keine Barauszahlung an Anteilsinhaber im Austausch für die im Rahmen der Zusammenlegung erhaltenen Anteile.
- Zusätzlich verfügbare Dokumente
Die folgenden Dokumente sind für die Anteilsinhaber der Fonds am eingetragenen Sitz von Nordea 1, SICAV auf Anfrage kostenlos erhältlich:
- ein Exemplar des Berichts des Abschlussprüfers, der die Kriterien der Bewertung der Vermögenswerte und gegebenenfalls der Verbindlichkeiten und die Methode zur Berechnung des Umtauschverhältnisses sowie das Umtauschverhältnis bestätigt;
- der Prospekt von Nordea 1, SICAV und Nordea 2, SICAV;
- die wesentlichen Anlegerinformationen (KIIDs) der Fonds.
Die Anteilsinhaber des übertragenden Fonds werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie die KIIDs des übernehmenden Fonds aufmerksam lesen sollten, bevor sie eine Entscheidung bezüglich der Zusammenlegung treffen. Die KIIDs des übernehmenden Fonds sind auch unter www.nordea.lu verfügbar.
- Kosten der Zusammenlegung
Die Rechts-, Beratungs- und Verwaltungskosten sowie -aufwendungen in Verbindung mit der Vorbereitung und der Durchführung der Zusammenlegung werden von der Verwaltungsgesellschaft getragen.
- Steuern
Die Anteilsinhaber werden gebeten, sich bei ihren eigenen Steuerberatern hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen der geplanten Zusammenlegung zu erkundigen.
- Zusätzliche Informationen
Anteilsinhaber, die Fragen bezüglich der oben genannten Änderungen haben, können sich an ihren Finanzberater oder an die Verwaltungsgesellschaft wenden: Nordea Investment Funds S.A., Kundendienst, unter der Telefonnummer +352 27 86 51 00.
Für Anteilsinhaber in Deutschland sind der Prospekt, die Satzung, der Bericht des Abschlussprüfers sowie die wesentlichen Anlegerinformationen auf Wunsch am Sitz der deutschen Informationsstelle Société Générale, Niederlassung Frankfurt, Neue Mainzer Straße 46-50, 60311 Frankfurt am Main kostenlos und in Papierform erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Namen des Verwaltungsrates
- Juli 2019
Anhang I
Wesentliche Merkmale des übertragenden Fonds und des übernehmenden Fonds
Der übertragende Fonds Nordea 1 – Emerging Market Hard Currency Bond Fund |
Der übernehmende Fonds Nordea 2, SICAV – Emerging Market Hard Currency Enhanced Bond Fund
|
Anlageziel und Anlagepolitik Ziel des Fonds ist es, das Kapital der Anleger umsichtig zu investieren und eine Rendite zu erzielen, die über der durchschnittlichen Rendite der Märkte für Schwellenländeranleihen liegt. |
Anlageziel und Anlagepolitik Ziel des Fonds ist es, das Kapital der Anleger umsichtig zu investieren. Der Fonds ist ein diversifiziertes aktives Produkt und strebt Renditeniveaus an, die mäßig über jenen seines Referenzindex liegen. |
In Frage kommende Vermögenswerte Der Fonds investiert mindestens zwei Drittel seines Gesamtvermögens (ohne Barmittel) in Schuldtitel und Credit Default Swaps öffentlich-rechtlicher, quasi-staatlicher oder privater Schuldner, die ihren Sitz in Schwellenländern haben oder überwiegend in Schwellenländern wirtschaftlich tätig sind. Diese Wertpapiere lauten auf harte Währungen wie USD oder EUR. Zu den Schwellenländern zählen Länder in Lateinamerika, Osteuropa, Asien, Afrika und dem Nahen Osten. Der Fonds darf bis zu 10% seines Gesamtvermögens (ohne Barmittel) in forderungsbesicherten Wertpapieren anlegen. Der Fonds kann durch Anlagen und/oder Barmittel neben der Basiswährung in anderen Währungen engagiert sein. Der Fonds ist hauptsächlich in der Basiswährung engagiert. |
In Frage kommende Vermögenswerte Der Fonds investiert mindestens zwei Drittel seines Gesamtvermögens (ohne Barmittel) in Schuldtitel und Credit Default Swaps öffentlich-rechtlicher, quasi-staatlicher oder privater Schuldner, die ihren Sitz in einem Schwellenland haben oder überwiegend dort wirtschaftlich tätig sind. Diese Wertpapiere lauten auf harte Währungen wie US-Dollar oder Euro. Der Fonds darf bis zu 10% seines Gesamtvermögens (ohne Barmittel) in forderungsbesicherten Wertpapieren anlegen. Der Fonds kann über den CIBM oder über Bond Connect direkt in chinesischen Schuldtiteln anlegen. Der Fonds kann durch Anlagen und/oder Barmittel neben der Basiswährung in anderen Währungen engagiert sein. Der Fonds ist hauptsächlich in der Basiswährung engagiert. |
Index Der übertragende Fonds verwendet den JP Morgan Emerging Markets Bond Index Global Diversified ausschließlich zum Performancevergleich. |
Index Der übernehmende Fonds verwendet den JP Morgan Emerging Markets Bond Index Global Diversified ausschließlich zum Performancevergleich. |
Derivate Der Fonds kann zur effizienten Portfolioverwaltung oder zum Zweck der Risikoreduzierung und/oder der zusätzlichen Kapital- bzw. Ertragsgewinnung Derivate einsetzen. Der Einsatz von Derivaten ist weder kosten- noch risikolos. |
Derivate Der Fonds kann zur effizienten Portfolioverwaltung oder zum Zweck der Risikoreduzierung und/oder der zusätzlichen Kapital- bzw. Ertragsgewinnung Derivate einsetzen. Der Einsatz von Derivaten ist weder kosten- noch risikolos. |
Profil des typischen Anlegers Anleger, die sich der mit dem Fonds verbundenen Risiken bewusst sind und über einen Anlagehorizont von mindestens 5 Jahren verfügen. Der Fonds ist möglicherweise attraktiv für Anleger, die nach einem Kapitalwachstum streben und sich für ein Engagement an den Anleihenmärkten der Schwellenländer interessieren. |
Profil des typischen Anlegers Dieser Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen. Der übernehmende Fonds eignet sich für Anleger, die eine gut diversifizierte Anleihen-Allokation in ihrem Portfolio benötigen. |
Risiken Der Indikator des Risiko- und Ertragsprofils misst das Risiko von Kursschwankungen des übertragenden Fonds auf Grundlage der Volatilität der vergangenen 5 Jahre und platziert den übertragenden Fonds in Kategorie 4. Dies bedeutet, dass der Kauf von Anteilen des übertragenden Fonds mit einem mittleren Schwankungsrisiko verbunden ist. |
Risiken Der Indikator des Risiko- und Ertragsprofils misst das Risiko von Kursschwankungen des übernehmenden Fonds auf Grundlage der Volatilität der vergangenen 5 Jahre und platziert den übernehmenden Fonds in Kategorie 4. Dies bedeutet, dass der Kauf von Anteilen des übernehmenden Fonds mit einem mittleren Schwankungsrisiko verbunden ist. |
Spezifische Risiken Die folgenden Risiken sind für den OGAW wesentlich und werden vom synthetischen Indikator nicht angemessen erfasst, sodass sie zusätzliche Verluste verursachen können: – Ausfallrisiko – Kreditrisiko – Derivaterisiko – Ereignisrisiko – Liquiditätsrisiko
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Spezifische Risiken Die folgenden Risiken sind für den OGAW wesentlich und werden vom synthetischen Indikator nicht angemessen erfasst, sodass sie zusätzliche Verluste verursachen können: – Ausfallrisiko – Kreditrisiko – Derivaterisiko – Ereignisrisiko – Liquiditätsrisiko – Risiken in Verbindung mit China |
Basiswährung USD |
Basiswährung USD |
Dem übertragenden Fonds belastete Gebühren Der übertragende Fonds trägt die folgenden Gebühren: 1. Anlageverwaltungsgebühr Die Anlageverwaltungsgebühr, die der übertragende Fonds aus seinem Vermögen an die Verwaltungsgesellschaft zahlt, beträgt 0,90% p.a. für P- und E-Anteile, 0,60% für C-Anteile und 0,50% für I-Anteile. Für Y-Anteile wird keine Anlageverwaltungsgebühr erhoben. 2. Erfolgsabhängige Gebühr Keine 3. Verwahrstellengebühr Die maximale Jahresgebühr, die der Verwahrstelle zu zahlen ist, übersteigt nicht 0,125% des Nettoinventarwerts des übertragenden Fonds, zuzüglich etwaiger MwSt. Angemessene Kosten, die der Verwahrstelle oder anderen mit der Verwahrung der Vermögenswerte von Nordea 1, SICAV betrauten Banken und Finanzinstituten entstanden sind, fallen zusätzlich zur Verwahrstellengebühr an. 4. Verwaltungsgebühr Der übertragende Fonds zahlt eine Verwaltungsgebühr von bis zu 0,40% p.a. (zuzüglich etwaiger MwSt.) an die Verwaltungsstelle. 5. Ausgabe- und Rücknahmegebühren: Ausgabegebühren: Bis zu 3,00% Rücknahmegebühren: Entfällt |
Dem übernehmenden Fonds belastete Gebühren Der übernehmende Fonds trägt die folgenden Gebühren: 1. Anlageverwaltungsgebühr Die Anlageverwaltungsgebühr, die der übernehmende Fonds aus seinem Vermögen an die Verwaltungsgesellschaft zahlt, beträgt bis zu 0,90% p.a. für P- und E-Anteile, bis zu 0,60% für C-Anteile und bis zu 0,50% für I-Anteile. Für Y-Anteile wird keine Anlageverwaltungsgebühr erhoben. 2. Erfolgsabhängige Gebühr Keine 3. Verwahrstellengebühr Die maximale Jahresgebühr, die der Verwahrstelle zu zahlen ist, übersteigt nicht 0,125% des Nettoinventarwerts des übernehmenden Fonds, zuzüglich etwaiger MwSt. Angemessene Kosten, die der Verwahrstelle oder anderen mit der Verwahrung der Vermögenswerte von Nordea 2, SICAV betrauten Banken und Finanzinstituten entstanden sind, fallen zusätzlich zur Verwahrstellengebühr an. 4. Verwaltungsgebühr Der übernehmende Fonds zahlt eine Verwaltungsgebühr von bis zu 0,40% p.a. (zuzüglich etwaiger MwSt.) an die Verwaltungsstelle. 5. Ausgabe- und Rücknahmegebühren: Ausgabegebühren: Bis zu 3,00% Rücknahmegebühren: keine |
[1] Dieser Fonds ist nicht in Deutschland zugelassen, wird es aber nach dem Datum des Inkrafttretens der Zusammenlegung sein.