Nordea 2, SICAV
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (Société d’Investissement à Capital Variable)
R.C.S. Luxembourg B 205880
562, rue de Neudorf, L-2220 Luxemburg
MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER
Die Anteilsinhaber (die „Anteilsinhaber“) von Nordea 2, SICAV (die „Gesellschaft“) werden hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gesellschaft einen neuen Prospekt (der „Prospekt“) veröffentlichen wird, um unter anderem den folgenden Änderungen Rechnung zu tragen, die zum 21. November 2018 in Kraft treten werden:
Begriffe, die im englischen Text dieser Mitteilung mit Großbuchstaben beginnen, haben die ihnen im Prospekt zugewiesene Bedeutung, sofern der Kontext nichts anderes erfordert.
Nur für bestimmte Anteilsinhaber relevante Änderungen
Namensänderung bestehender Teilfonds
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Aktuell |
Ab dem Datum des Inkrafttretens |
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Nordea 2 – US Constrained Corporate Bond Fund |
Nordea 2 – US Corporate Enhanced Bond Fund |
Änderungen an bestehenden Teilfonds
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Nordea 2 – LCR Optimised Danish Mortgage Bond Fund – EUR Hedged |
Künftig ist im Prospekt angegeben, dass der Teilfonds seine Wertentwicklung an einem synthetischen Referenzindex misst, der sich zu 70% aus dem Nordea Danish Mortgage Callable Hedged (EUR) und zu 30% aus dem Bloomberg Barclays Series-E Denmark Government 1-3 Yr Bond Index EUR Hedged zusammensetzt. |
Nordea 2 – US Constrained Corporate Bond Fund |
Der Absatz „Zielsetzung und Anlagepolitik“ wurde von „Ziel des Teilfonds ist es, das Kapital der Anleger zu erhalten und eine Rendite zu erzielen, die über der durchschnittlichen Rendite des US-Marktes für Investment-Grade-Unternehmensanleihen liegt.“ in „Ziel des Teilfonds ist es, das Kapital der Anleger umsichtig zu investieren“ geändert. |
Für alle Anteilsinhaber relevante Änderungen
ALLGEMEINES
- In der aktualisierten Fassung des Prospekts werden die Änderungen der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen, Präzisierungen sowie kleinere Änderungen der Formatierung und redaktionelle Änderungen berücksichtigt.
- Seit Einführung der neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen wurden folgende Definitionen hinzugefügt:
„Benchmark-Verordnung“, „Datenschutz-Grundverordnung“ („DSGVO“)”, „Institutionelle Anleger“, „MiFID II“, „Personenbezogene Daten“ und „Referenzindex“. Der China Interbank Bond Market, ein OTC-Markt außerhalb der Börsen von Shanghai und Shenzhen, wird jetzt als CIBM bezeichnet. Außerdem beinhaltet der Prospekt nun eine neue Definition des Begriffs „Bewertungstag“.
- Künftig werden die Jahreshauptversammlungen gemäß dem Gesetz vom 10. August 2016 über die Handelsgesellschaften in seiner geänderten Fassung nicht mehr an einem festen, in der Satzung der Gesellschaft angegebenen Termin, SONDERN innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres abgehalten. Das Datum und der Ort der Versammlung werden in einer Einberufungsmitteilung bekanntgegeben.
- Der Absatz über „US-Personen“ wurde durch den neuen Absatz „Anlagebeschränkungen für US-Personen“ ersetzt.
- Es wurde ein Hinweis auf die DSGVO und die neue Benchmark-Verordnung aufgenommen.
- In der aktualisierten Fassung des Prospekts wird die Aufnahme von Nordea Bank AB (publ) (Nordea Sweden) in Nordea Bank Abp (Nordea Finland) berücksichtigt, die am 1. Oktober 2018 wirksam wird.
ANTEILSKLASSEN
Gesonderter Nettoinventarwert pro Anteilsklasse
- Es wurde eine dahingehende Präzisierung vorgenommen, dass für jede einzelne Anteilsklasse ein gesonderter Nettoinventarwert pro Anteilsklasse berechnet wird, der infolge eines oder mehrerer dieser variablen Faktoren abweichen kann.
Neudefinition von Anteilsklassen
Die Definition der folgenden Anteilsklassen wurde aktualisiert oder hinzugefügt und lautet künftig wie folgt:
C-Anteile (zur Präzisierung der Antragsbedingungen aktualisiert) C-Anteile können sowohl von privaten als auch von institutionellen Anlegern erworben werden. Privatanleger können diese Anteile nur über Vertriebspartner erwerben, die auf unabhängiger Basis Portfoliomanagement- und/oder Anlageberatungsleistungen erbringen. Sie sind ferner zulässig für den Vertrieb durch und erhältlich über Vertriebspartner in Ländern, in denen der Erhalt und Einbehalt von Anreizen gesetzlich verboten ist, sowie für Vertriebspartner, die keine unabhängigen Anlageberatungsdienstleistungen erbringen und denen es gemäß den individuellen Gebührenvereinbarungen mit ihren Kunden nicht gestattet ist, Provisionen jeglicher Art zu erhalten oder einzubehalten (für Vertriebspartner in der Europäischen Union sind diese Dienstleistungen in der MiFID-II-Richtlinie definiert). Außerdem leistet die Verwaltungsgesellschaft für diese Anteile auch dann keine provisionsbasierten Zahlungen, wenn es den Finanzintermediären oder Vertriebspartnern nicht gesetzlich verboten ist, solche Zahlungen zu beziehen.
Die Verwaltungsgesellschaft kann jederzeit beschließen, Zeichnungs-, Umtausch- und Rücknahmeanträge von Finanzintermediären oder Vertriebspartnern o.ä. zu akzeptieren, die kraft Gesetz oder Verordnung nicht zum Bezug von provisionsbasierten oder ähnlichen Zahlungen berechtigt sind oder diese nicht wünschen.
Es gilt kein Mindestanlagebetrag mehr. |
Q-Anteile (zur Präzisierung der Berechtigungskriterien aktualisiert) Q-Anteile können sowohl von privaten als auch institutionellen Kunden erworben werden, die über ein Konto bei Nordea Bank Abp oder deren Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen verfügen und über dieses Konto anlegen.
Z-Anteile (werden zu einer Seeding-Anteilsklasse umstrukturiert) Z-Anteile sind nach Ermessen der Verwaltungsgesellschaft für institutionelle Anleger erhältlich und grundsätzlich solchen Anlegern vorbehalten, die bereit sind, Startkapital für neu aufgelegte Teilfonds bereitzustellen. Mindestanlagebetrag, Bestandsbeträge und das angestrebte Vermögensvolumen werden von der Verwaltungsgesellschaft festgelegt.
R-Anteile (hinzugefügt) R-Anteile sind nach Ermessen der Verwaltungsgesellschaft für institutionelle Anleger erhältlich.
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Y-Anteile (aktualisiert) Y-Anteile sind nach Ermessen der Verwaltungsgesellschaft für die folgenden institutionellen Anleger verfügbar: – spezialisierte Investmentfonds (die unter das Gesetz vom 13. Februar 2007 fallen) oder OGA, die Nordea Investment Funds S.A. zur Verwaltungsgesellschaft bzw. zum Verwalter eines alternativen Investmentfonds ernannt haben; oder – OGA, die eines der Unternehmen von Nordea zur Verwaltungsgesellschaft ernannt haben. – Sonstige zur Nordea-Unternehmensgruppe gehörende Einheiten, aus strategischen Gründen. |
X-Anteile (zur Präzisierung der Berechtigungskriterien aktualisiert) X-Anteile sind nach Ermessen der Verwaltungsgesellschaft für institutionelle Anleger verfügbar, die folgende Mindestanforderung erfüllen:
(i) sie erfüllen die jeweils festgelegten Mindestanforderungen an Kontoführung oder Berechtigungserfordernisse; (ii) sie halten die X-Anteile auf einem Verwahrungskonto, ausschließlich für die genannte Anlage in X-Anteilen, auf den Namen des Anteilsinhabers bei der Verwaltungsstelle, und für dieses Konto gilt eine andere Gebührenstruktur, wobei sämtliche oder ein Teil der Gebühren und Kommissionen, die normalerweise der Anteilsklasse belastet und im Nettoinventarwert pro Anteil ausgedrückt werden, verwaltungsmäßig erhoben und von der Verwaltungsgesellschaft direkt vom Anteilsinhaber eingezogen werden; und (iii) sie schließen entsprechend dem oben stehenden Punkt (ii) vor der Erstzeichnung dieser Anteilsklassen eine schriftliche Vereinbarung mit der Verwaltungsgesellschaft, in der die jeweiligen Gebühren und das Verfahren zur Erhebung der Gebühren zwischen dem Anteilsinhaber und der Verwaltungsgesellschaft festgelegt werden. Die Gesellschaft und/oder die Verwaltungsstelle behalten sich das Recht vor, eine Zeichnung abzulehnen, wenn bei Eingang der Zeichnung keine entsprechende schriftliche Vereinbarung zwischen dem Anteilsinhaber und der Verwaltungsgesellschaft besteht. |
Es wurde präzisiert, dass Anteilsklassen mit dem Präfix „J“ grundsätzlich auf in Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden ansässige institutionelle Anleger beschränkt sind.
Anteilsklassen mit dem Präfix „L“ sind zu jährlichen Zwischenausschüttungen berechtigt, wie vom Verwaltungsrat beschlossen. Auf diese Anteile fällige Ausschüttungen werden in bar gezahlt und an die Anteilsinhaber grundsätzlich in der Währung der betreffenden Anteilsklasse geleistet. |
Es wurde präzisiert, dass Anteilsklassen mit dem Präfix „M“ grundsätzlich auf in Hongkong und Singapur ansässige Anleger beschränkt sind.
Für die Anteilsklassen mit dem Präfix „H“ – Währungsgesicherte Anteilsklassen wurde präzisiert, dass die Gesellschaft nicht berechtigt ist, unter anderem Devisentermingeschäfte oder nicht lieferbare Devisentermingeschäfte zur Währungsabsicherung abzuschließen. |
HANDEL MIT ANTEILEN
- Annahmeschlusszeit: Es wird präzisiert, dass alle Anteilsinhaber gehalten sind, ihre Aufträge vor der jeweiligen Annahmeschlusszeit zu platzieren.
- Zahlung für Zeichnungen
Es wurde präzisiert, dass Zahlungen durch Banküberweisung und in der Referenzwährung der betreffenden Anteilsklasse erfolgen müssen, es sei denn, bei der Referenzwährung handelt es sich um eine nicht lieferbare Währung. In einem solchen Fall erfolgen die Zahlungen in der Basiswährung des Teilfonds.
- Abwicklung der Zeichnung
Dieser Absatz wurde folgendermaßen umformuliert:
Bei der Annahme eines Zeichnungsantrags werden alle Anteile unverzüglich zugeteilt, sofern die Zahlung für die Zeichnung spätestens am entsprechenden Bewertungstag geleistet worden ist.
Bei Zeichnungen durch institutionelle Anleger erfolgt die Zuteilung von Anteilen vorbehaltlich der Zahlung für die Zeichnungen innerhalb einer vorab vereinbarten Frist von grundsätzlich maximal 3 (drei) Geschäftstagen ab dem jeweiligen Bewertungstag, an dem die Zeichnung angenommen worden ist. Der vereinbarte Zeitraum für Zeichnungsgelder kann im Falle von Bank- und Börsenfeiertagen ausnahmsweise 3 (drei) Geschäftstage ab dem oben genannten Datum überschreiten.
Erfolgt die termingerechte Begleichung nicht innerhalb der Abwicklungsfrist, kann die Zeichnung verfallen und auf Kosten des Zeichners oder seines Finanzintermediärs storniert werden.
Wird die Zahlung nicht bis zum Abrechnungstermin ordnungsgemäß geleistet, kann die Gesellschaft eine Klage gegen den säumigen Anleger oder seinen Finanzintermediär anstrengen oder Kosten oder Verluste, die der Gesellschaft oder der Verwaltungsstelle entstanden sind, von vorhandenen Beständen des Anlegers an Anteilen der Gesellschaft in Abzug bringen.
In jedem Fall werden im Namen der Verwaltungsstelle sämtliche Transaktionsbestätigungen und dem Anleger zu erstattende Gelder ohne Verzinsung so lange beibehalten, bis die Überweisung eingegangen ist.
- Abwicklung der Rücknahme: Es ist nun präzisiert, dass alle Rücknahmeanträge zum Nettoinventarwert der genannten Anteile bearbeitet werden.
Das Datum der Abwicklung der Rücknahme ist grundsätzlich der dritte Geschäftstag nach dem jeweiligen Bewertungstag, an dem der Antrag angenommen wurde (darf aber 8 (acht) Geschäftstage nicht übersteigen). Jedoch können der Verwaltungsrat oder sein Vertreter das Datum der Abwicklung auf den nächstmöglichen Geschäftstag verschieben, wenn außerordentliche Umstände dies erfordern, beispielsweise wenn die Liquidität eines Teilfonds für eine Zahlung unzureichend ist.
Weder die Gesellschaft noch die Verwaltungsgesellschaft können für Verzögerungen oder Gebühren haftbar gemacht werden, die bei Empfängerbanken oder Abrechnungssystemen entstehen.
Der Erlös aus Rücknahmen wird ausschließlich in der Referenzwährung der betreffenden Anteilsklasse ausgezahlt, es sei denn, bei der Referenzwährung handelt es sich um eine nicht lieferbare Währung. In solchen Fällen erfolgt die Zahlung der Rücknahmeerlöse in der Basiswährung des Teilfonds.
Die Anteilsinhaber seien darauf hingewiesen, dass die Rücknahme von Anteilen durch die Gesellschaft zu einem Preis erfolgt, der höher oder niedriger als die ursprünglichen Anschaffungskosten der Anteilsinhaber sein kann.
- Abwicklung des Umtauschs: Es wurde präzisiert, dass das Datum der Abwicklung des Umtauschs grundsätzlich der dritte Geschäftstag nach dem Datum der Annahme des Umtauschantrags ist (aber 8 (acht) Geschäftstage nicht übersteigen darf). Jedoch können der Verwaltungsrat oder sein Vertreter das Datum der Abwicklung auf den nächstmöglichen Geschäftstag verschieben, wenn außerordentliche Umstände dies erfordern, beispielsweise wenn die Liquidität eines Teilfonds für eine Zahlung unzureichend ist.
- Hard/Soft Closure Definitionen der Begriffe „Soft Closure“ und „Hard Closure“ wurden eingefügt, und es wurde präzisiert, dass diesbezüglich eine Mitteilung auf der Website nordea.lu und ggf. auf anderen Websites von Nordea veröffentlicht und je nach dem Status der besagten Anteile oder Teilfonds aktualisiert wird.
NETTOINVENTARWERT:
Der Absatz über die Ermittlung des Werts des Vermögens jeder Anteilsklasse der einzelnen Teilfonds wurde vereinfacht. Künftig wird der Wert des Vermögens jeder Anteilsklasse der einzelnen Teilfonds folgendermaßen ermittelt:
- Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die an einer Börse amtlich notiert sind oder an einem anderen ordnungsgemäß funktionierenden, anerkannten und der Öffentlichkeit zugänglichen regulierten Markt innerhalb von Europa, Nord- oder Südamerika, Asien, Australien, Neuseeland oder Afrika gehandelt werden, werden auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Durchführung der Bewertung neuesten verfügbaren Kurses bewertet. Falls das betreffende Wertpapier oder Geldmarktinstrument an mehreren Märkten notiert ist, gilt der Kurs des Hauptmarktes für dieses Wertpapier oder Geldmarktinstrument. Falls keine relevante Notierung vorliegt oder die Notierungen nicht dem reellen Marktwert entsprechen, erfolgt die Bewertung nach Treu und Glauben durch den Verwaltungsrat oder dessen Bevollmächtigten im Hinblick auf die Festlegung des voraussichtlichen Geldkurses für solche Wertpapiere.
- Nicht notierte Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente werden auf der Grundlage ihres voraussichtlichen Geldkurses bewertet, wie er vom Verwaltungsrat oder von dessen Bevollmächtigten nach Treu und Glauben festgelegt worden ist.
- Flüssige Mittel werden zu ihrem Nennwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen bewertet.
- Anteile/Aktien von OGAW, die gemäß der OGAW-Richtlinie zugelassen sind, und/oder andere gleichgesetzte OGA werden zu ihrem letzten verfügbaren Nettoinventarwert bewertet.
- Derivate werden zu ihrem Marktwert bewertet.
Die für die Collateralised Debt Obligations („CDOs“) und Collateralised Loan Obligations („CLOs“) angewendete Hauptmethode besteht unter anderem darin, die Dienste eines Fremdanbieters wie IDC, Markit oder Pricing Direct in Anspruch zu nehmen, der auf die Bewertung dieser Instrumente spezialisiert ist. Alternativ können Market-Maker-Preise verwendet werden.
Falls außergewöhnliche Umstände eine Bewertung in Übereinstimmung mit den obigen Regeln unmöglich oder unrichtig machen, ist der Verwaltungsrat oder dessen Beauftragter ermächtigt, allgemein anerkannte und von Wirtschaftsprüfern nachprüfbare Bewertungsregeln anzuwenden, um eine sachgerechte Bewertung des Vermögens eines jeden Teilfonds zu gewährleisten. Dies schließt ausdrücklich mit ein, dass bei instabiler Marktlage Anpassungen bei der Bewertung des NIW vorgenommen werden dürfen, um der hohen Volatilität, der schnellen Kursentwicklung von Wertpapieren und der angespannten Liquidität auf den betreffenden Märkten Rechnung zu tragen.
Es wurde ebenfalls präzisiert, dass die „Swinging Single Pricing”-Methode für den jeweiligen Teilfonds angewendet wird, indem sein Nettoinventarwert um einen Betrag nach oben oder unten angepasst wird, der sich auf die Geschäftskosten für diesen Teilfonds bezieht.
Zukünftig ist der Verwaltungsrat oder dessen Beauftragter berechtigt, den Nettoinventarwert der Anteile auszusetzen und zwar: „an jedem Geschäftstag, an dem ein Teil der Vermögenswerte des Teilfonds, der geringer ist als der vom Verwaltungsrat festgelegte bedeutende Teil, aufgrund der teilweisen oder vollständigen Schließung eines relevanten Marktes oder sonstiger Beschränkungen oder Aussetzungen an einem solchen Markt nicht gehandelt werden kann.
ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN
Die Übersicht mit dem erwarteten und dem maximalen Anteil des Gesamtnettoinventarwerts, die jeweils in den einzelnen Teilfonds für Wertpapiergeschäfte als Leihgeber und Leihnehmer verwendet werden können, wurden für die einzelnen bestehenden Teilfonds wie folgt aktualisiert:
Teilfonds |
Erwarteter Anteil |
Maximaler Anteil |
Emerging Markets Enhanced Equity Fund |
2 |
100 |
European Enhanced Equity Fund |
0 |
100 |
Global Enhanced Equity Fund |
1 |
100 |
Global Enhanced Small Cap Fund |
7 |
100 |
Japanese Enhanced Equity Fund |
0 |
100 |
LCR Optimised Danish Mortgage Bond Fund – EUR Hedged |
0 |
0 |
Die Angabe zum Einsatz von Swaps durch die Gesellschaft wurde präzisiert.
Der Abschnitt „Auswahl nach ethischen Kriterien“ wurde gestrichen. Im Abschnitt „Sozial verantwortliches Investment“ des Prospekts wird nun betont, dass sich die Gesellschaft mit Fragen in Bezug auf die Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung befasst und dass die Gesellschaft die Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investment (Principles for Responsible Investment, PRI) einhält, damit sie bei ihren Anlagetätigkeiten umweltbewusst und sozial verantwortlich handelt sowie auf Praktiken einer guten Unternehmensführung zurückgreift.
BESONDERE RISIKOHINWEISE
Folgende Risikowarnungen wurden hinzugefügt:
- Besondere Risiken in Verbindung mit Anlagen in dänischen gedeckten Anleihen;
- Risiken in Verbindung mit Anlagen über CIBM und Bond Connect.
Darüber hinaus wurde die Risikowarnung im Zusammenhang mit währungsgesicherten Anteilsklassen aktualisiert, und die Risikowarnung zu Anlagen in dänischen Hypothekenanleihen wurde gelöscht.
GEBÜHREN UND KOSTEN
Die Rücknahme- und Umtauschgebühren wurden gestrichen.
Es wurde präzisiert, dass den Anlegern bei der Zeichnung von Anteilen eine Zeichnungsgebühr berechnet werden kann. Diese Zeichnungsgebühr kann von der jeweiligen Vertriebsstelle oder Verkaufsstelle erhoben werden. Die Zeichnungsgebühr wird als Prozentsatz des Nettoanlagebetrags berechnet und hängt von der Anteilsklasse und dem Teilfonds ab, die gezeichnet werden.
Die Übersicht der Zeichnungsgebühren wurde wie folgt aktualisiert:
Anteilsklassen |
Kategorie des Teilfonds* |
Zeichnungsgebühr |
Private P-, Q- und C-Anteile |
Aktien-Teilfonds |
Bis zu 5% |
Balanced-Teilfonds |
Bis zu 1% |
|
Anleihen-Teilfonds |
Bis zu 3% |
|
Alle sonstigen Anteile |
Alle Teilfonds |
Keine |
Die Übersicht der Anlageverwaltungsgebühren, in der die von den Teilfonds an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlenden Gebühren zusammengefasst werden, wurde folgendermaßen aktualisiert:
Teilfonds |
P-Anteile, |
C-Anteile |
I-Anteile |
Z-Anteile |
Y-Anteile/ |
R-Anteile |
Nordea 2 – Emerging Markets Enhanced Equity Fund |
Bis zu 0,80% |
Bis zu 0,50% |
Bis zu 0,40% |
Auf Antrag |
Keine |
0,2500% |
Nordea 2 – European Enhanced Equity Fund |
Bis zu 0,60% |
Bis zu 0,40% |
Bis zu 0,30% |
Auf Antrag |
Keine |
0,1500% |
Nordea 2 – Global Enhanced Equity Fund |
Bis zu 0,60% |
Bis zu 0,40% |
Bis zu 0,30% |
Auf Antrag |
Keine |
0,1500% |
Nordea 2 – Global Enhanced Small Cap Fund |
Bis zu 0,80% |
Bis zu 0,50% |
Bis zu 0,40% |
Auf Antrag |
Keine |
0,2500% |
Nordea 2 – Japanese Enhanced Equity Fund |
Bis zu 0,60% |
Bis zu 0,40% |
Bis zu 0,30% |
Auf Antrag |
Keine |
0,1500% |
Nordea 2 – LCR Optimised Danish Mortgage Bond Fund – EUR Hedged |
Bis zu 0,40% |
Bis zu 0,30% |
Bis zu 0,20% |
Auf Antrag |
Keine |
Auf Antrag |
Der Abschnitt „Verwahrstellengebühr“ wurde dahingehend präzisiert, dass die maximale Jahresgebühr, die an die Verwahrstelle zu zahlen ist, keine Transaktionskosten beinhaltet.
BESTEUERUNG DER GESELLSCHAFT
Die Anteilsinhaber werden davon in Kenntnis gesetzt, dass in Deutschland steuerpflichtige Anleger eines Fonds gemäß dem Investmentsteuergesetz ab dem 1. Januar 2018 Anrecht auf eine Teilsteuerbefreiung haben können, wenn entweder im Prospekt oder in der Satzung eine Anlagebeschränkung festgelegt ist, die einen bestimmten Anteil an Aktienanlagen (25% bei Mischfonds und 51% bei Aktienfonds) vorsieht. Teilfonds, die als „Mischfonds“ oder „Aktienfonds“ gelten, sind in Anhang I des Prospekts angegeben.
AUFLÖSUNG UND ZUSAMMENLEGUNG
Der Abschnitt des Prospekts, in dem die Regeln für die Auflösung, Zusammenlegung, Aufteilung und Umstrukturierung festgelegt sind, wurde komplett überarbeitet, damit er mit der im Anschluss an die außerordentliche Hauptversammlung der Anteilsinhaber am 17. Mai 2018 geänderten Satzung der Gesellschaft übereinstimmt.
EINGETRAGENER SITZ, VERWALTUNGSRAT UND VERTRETER, ZAHLSTELLE
Der Abschnitt „Eingetragener Sitz und Verwaltungsrat“ wurde geändert, um Änderungen an der Zusammensetzung des Verwaltungsrats der Gesellschaft und der Verwaltungsgesellschaft Rechnung zu tragen, die noch der Genehmigung durch die luxemburgische Aufsichtsbehörde (die „CSSF“) bedürfen.
Die Liste der Vertreter und Zahlstellen außerhalb Luxemburgs wurde aktualisiert.
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Anteilsinhaber, die mit den oben genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile kostenlos zurückgeben. Hiervon ausgenommen sind von lokalen Intermediären unabhängig von der Gesellschaft oder der Verwaltungsgesellschaft eventuell erhobene eigene lokale Transaktionsgebühren. Eine entsprechende Anweisung muss schriftlich spätestens bis zum 20. November 2018 vor 15.30 Uhr MEZ bei Nordea Investment Funds S.A. (der Verwaltungsstelle) an der unten stehenden Adresse eingehen.
Eine aktualisierte Fassung des Prospekts vom 21. November 2018 ist am eingetragenen Sitz der Gesellschaft oder bei Nordea Investment Funds S.A. in 562, rue de Neudorf, L‑2220 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, und auf der Website www.nordea.lu kostenlos erhältlich, sobald die luxemburgische Aufsichtsbehörde den mit dem Visastempel versehenen Prospekt ausgegeben hat.
Anteilsinhaber, die Fragen zu den Änderungen haben, die in den Prospekt vom 21. November 2018 aufgenommen werden, können sich an ihren Finanzberater oder an Nordea Investment Funds S.A., Kundendienst, unter der Telefonnummer +352 43 39 50 – 1 wenden.
Für Anteilsinhaber in Deutschland ist die aktualisierte Fassung des Prospekts sowie die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung und der Jahres- und Halbjahresbericht ebenfalls auf Wunsch am Sitz der deutschen Informationsstelle Société Générale S.A. Niederlassung Frankfurt, Neue Mainzer Straße 46-50, D-60311 Frankfurt am Main kostenlos und in Papierform erhältlich, sobald die luxemburgische Aufsichtsbehörde (CSSF) den mit dem Visastempel versehenen offiziellen Prospekt ausgegeben hat.
Luxemburg, 22. Oktober 2018
Der Verwaltungsrat von Nordea 2, SICAV